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Kraftfahrzeugklassen
Klasse S

Fahrzeuge der Klasse S

(Microcar/Quad)

Das sagt das Gesetz: Dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (PKW/Quad) Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h, bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 ccm, maximale Leistung 4 kW. Bei 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse des Fz nicht mehr als 350 kg betragen. Mindestalter 16 Jahre. Prüfung praktisch und theoretisch.


Theoretische Ausbildung für die Klasse S.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
12 Doppelstunden
2 Doppelstunden
14 Doppelstunden


Praktische Ausbildung für die Klasse S.
(Es werden keine Sonderfahrten verlangt.)

Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
keine
keine
keine

Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den Sonderübungen. Fahren nach rechts rückwarts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden) oder Abbremsen mit höchstmöglichster Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h. Bei Fahrzeugen mit Aufbauten besteht Gurtpflicht.Bei dreirädrigen Krafträdern besteht Helmpflicht. Bei Quads nur wenn es die Betriebserlaubnis verlangt. Bei Prüfungsfahrten ist ein Schutzhelm zu tragen.


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