Das sagt das Gesetz: Dreirädrige
Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(PKW/Quad) Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als
45 km/h, bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 ccm, maximale Leistung 4
kW. Bei 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse des Fz
nicht mehr als 350 kg betragen. Mindestalter 16 Jahre. Prüfung
praktisch und theoretisch.
Theoretische Ausbildung für die Klasse S.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
12 Doppelstunden
2 Doppelstunden
14 Doppelstunden
Praktische Ausbildung für die Klasse S.
(Es werden keine Sonderfahrten verlangt.)
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
keine
keine
keine
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den
Sonderübungen.
Fahren nach rechts rückwarts unter Ausnutzung einer
Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang
vorhanden) oder Abbremsen mit höchstmöglichster
Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h. Bei
Fahrzeugen mit Aufbauten besteht Gurtpflicht.Bei dreirädrigen
Krafträdern besteht Helmpflicht. Bei Quads nur wenn es die
Betriebserlaubnis verlangt. Bei Prüfungsfahrten ist ein Schutzhelm
zu tragen.