Das sagt das Gesetz: Mofa bis 50 ccm Hubraum
und maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH).
Mindestalter 15 Jahre. Theorieprüfung. Keine praktische
Prüfung. 6 Doppelstunden Theorie und 90 Minuten Praxis
erforderlich.
Theoretische Ausbildung für die Mofa Prüfbescheinigung.
(Prüfung nur Theorie und max. 3 Monate vor dem vollenden des 15. Lebensjahres möglich)