Das sagt das Gesetz: Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 45 km/h.
Entspricht der alten Klasse 4. Einstiegsalter 16.
Theoretische Ausbildung für die Klasse M.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
12 Doppelstunden
2 Doppelstunden
14 Doppelstunden
Praktische Ausbildung für die Klasse M.
(Es werden keine Sonderfahrten verlangt.)
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
keine
keine
keine
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den
Sonderübungen. Welche durch Anklicken des drehenden
Motorrad-Button`s einzusehen sind.