Das sagt das Gesetz: Einen
Sportbootführerschein SEE muß jeder Führer eines
Sportbootes haben, das mit einem Motor von mehr als 3,68 kW (5 PS)
ausgerüstet ist. Dieser ist auf Seeschifffahrtsstraßen
erforderlich. Mindestalter 16 Jahre. Körperliche und geistige
Eignung, sowie Eignung aufgrund des bisherigen Verhaltens im Verkehr.
Sportbootführerschein Binnen
Das sagt das Gesetz:
Sportbootführerschein für Binnenreviere für Boote mit
einer Motorleistung ab 3,68 kW (5 PS) an der Schraube.
Binnengewässer sind alle Gebiete, die nicht unter den
Geltungsbereich der Seestraßen- und/oder der
Seeschifffahrtsstraßenordung fallen.
Seenotsignalmittel
Das sagt das Gesetz: Sachkundennachweis
Pyrotechnik. Berechtigt bei vorliegen eines gesondert nachzuweisenden
Bedürfnisses zum Kauf einer Signal Pistole Kal. 4 und der
dazugehörigen Munition.
Anmeldung und Beratung finden jeweils Mo., Mi. und Fr. in der Maxfeldstr.61, von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt.
Unterricht an den selben Tagen von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
In Heroldsberg, Hauptstrasse 82, Di. und Do.,Beratung von 17:00 - 18:30 Uhr
Unterricht von 18:30 - 20:00 Uhr.
Anmeldung und Beratung in der Sebald-Heyden-Str.19, Di. und Donerstag von 18:00 - 18:30 Uhr.
Die Unterrichte finden hier Dienstag und Donnerstag von 18:30 - 20:00 Uhr statt.
Man kann natürlich in allen Fahrschulen den Unterricht besuchen,
um schneller mit der Theorie fertig zu werden.
Zum beantragen bei der Verwaltungsbehörde
benötigen Sie folgende Unterlagen: