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Kraftfahrzeugklassen
Klasse A1

Fahrzeuge der Klasse A1

Honda CBR 125R ,10kW, offene Leistung! (vorgeschrieben für Fahrausbildung)

Das sagt das Gesetz: Leichtkrafträder, max. 125 ccm, max. Leistung 11kW. Entspricht der alten Klasse 1B. Einstiegsalter 16. Wer den Führeschein der alten Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erhalten hat, der darf Motorräder mit 125 ccm führen.


Theoretische Ausbildung für die Klasse A1 oder A.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)

Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
12 Doppelstunden
4 Doppelstunden
16 Doppelstunden


Theoretische Ausbildung für die Klasse A1 oder A.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse L oder M)

Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
6 Doppelstunden
4 Doppelstunden
10 Doppelstunden



Praktische Ausbildung für die KlasseA1 oder A.
(ohne Vorbesitz)

Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
5 Fahrstunden á 45 min
4 Fahrstunden á 45 min
3 Fahrstunden á 45 min


Praktische Ausbildung für die KlasseA1 oder A.
(A1 auf A, A beschränkt auf A unbeschränkt)

Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
3 Fahrstunden á 45 min
2 Fahrstunden á 45 min
1 Fahrstunden á 45 min

Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten, die obiger Tabelle zu entnehmen sind. Die Ausbildungsfahrten, so verlangt es der Gesetzgeber, sind erst gegen Ende der praktischen Ausbildung und voneinander getrennt durchzuführen.

Videos über die Grundfahraufgaben der Klasse A1


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