Honda CBR 125R ,10kW, offene Leistung! (vorgeschrieben für Fahrausbildung)
Das sagt das Gesetz: Leichtkrafträder,
max. 125 ccm, max. Leistung 11kW. Entspricht der alten Klasse 1B.
Einstiegsalter 16. Wer den Führeschein der alten Klasse 3 vor dem
01.04.1980 erhalten hat, der darf Motorräder mit 125 ccm
führen.
Theoretische Ausbildung für die Klasse A1 oder A.
(Bei Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
12 Doppelstunden
4 Doppelstunden
16 Doppelstunden
Theoretische Ausbildung für die Klasse A1 oder A.
(Bei vorhandener Führerscheinklasse L oder M)
Theoretischer Grundunterricht
Klassenspezifisch
Gesamt
6 Doppelstunden
4 Doppelstunden
10 Doppelstunden
Praktische Ausbildung für die KlasseA1 oder A.
(ohne Vorbesitz)
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
5 Fahrstunden á 45 min
4 Fahrstunden á 45 min
3 Fahrstunden á 45 min
Praktische Ausbildung für die KlasseA1 oder A.
(A1 auf A, A beschränkt auf A unbeschränkt)
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Dunkelheitsfahrt
3 Fahrstunden á 45 min
2 Fahrstunden á 45 min
1 Fahrstunden á 45 min
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den
besonderen Ausbildungsfahrten, die obiger Tabelle zu entnehmen sind.
Die Ausbildungsfahrten, so verlangt es der Gesetzgeber, sind erst gegen
Ende der praktischen Ausbildung und voneinander getrennt
durchzuführen.